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Die Subventionen werden vom Subventionsausschuss des Chorverband Tirol festgelegt auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Kultur/Musik laut Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 02.02.2021.

Die Fördermittel werden von der Kulturabteilung des Landes Tirol bereitgestellt. Der Betrag wird jedes Jahr im Rahmen des Gesamtbudgets für den Chorverband Tirol festgelegt. Zusätzlich gibt es Fördermittel von der Stadt Innsbruck, die ausschließlich von in Innsbruck ansässigen Chören beantragt werden können.

Eine Förderung kann nur für Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gegenstand der Förderung laut Abschnitt 2 der Richtlinien für Basissubventionen beantragt werden.

Chorreisen sind förderbar, wenn der Hauptzweck die musikalische Darbietung und das Rahmenprogramm von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Dies wird im jeweiligen Einzelfall vom Subventionsteam des Chorverband Tirol beurteilt. Nicht förderbar sind beispielsweise mehrtägige Chorreisen mit Gestaltung eines Gottesdienstes.

Förderbar sind alle Mitwirkenden, die unmittelbar an der Durchführung des musikalischen Hauptprogrammes beteiligt sind. Das sind insbesondere Moderatoren, Tontechniker, Solisten und Instrumentalisten einschließlich Instrumentalleihgebühren sowie Aushilfssänger des Chores.

Nicht unmittelbar beteiligt sind insbesondere Fotografen, Filmer, Techniker für Tonaufnahmen und Unterstützer für die Aufbereitung von Materialien für social media.

Förderbar sind Fahrtkosten (z. B. für Busse) sowie Kilometergeld für Fahrten mit privaten PKWs.

Übernachtungen werden nur im unbedingt notwendigen Ausmaß gefördert. Förderbar sind z. B. Nächtigungen vor einem Konzert, wenn dies für Proben erforderlich ist. Nicht förderbar sind insbesondere Nächtigungen nach einem Konzert, wenn sie für einen längeren Aufenthalt am Konzertort anfallen.

Reisekosten für Aufsichtspersonen von Kinder- und Jugendchören sind im unbedingt erforderlichen Ausmaß förderbar.