Chorreisen sind förderbar, wenn der Hauptzweck die musikalische Darbietung und das Rahmenprogramm von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Dies wird im jeweiligen Einzelfall vom Subventionsteam des Chorverband Tirol beurteilt. Nicht förderbar sind beispielsweise mehrtägige Chorreisen mit Gestaltung eines Gottesdienstes.