Förderbar sind alle Mitwirkenden, die unmittelbar an der Durchführung des musikalischen Hauptprogrammes beteiligt sind. Das sind insbesondere Moderatoren, Tontechniker, Solisten und Instrumentalisten einschließlich Instrumentalleihgebühren sowie Aushilfssänger des Chores.
Nicht unmittelbar beteiligt sind insbesondere Fotografen, Filmer, Techniker für Tonaufnahmen und Unterstützer für die Aufbereitung von Materialien für social media.