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Förderbar sind Fahrtkosten (z. B. für Busse) sowie Kilometergeld für Fahrten mit privaten PKWs.

Übernachtungen werden nur im unbedingt notwendigen Ausmaß gefördert. Förderbar sind z. B. Nächtigungen vor einem Konzert, wenn dies für Proben erforderlich ist. Nicht förderbar sind insbesondere Nächtigungen nach einem Konzert, wenn sie für einen längeren Aufenthalt am Konzertort anfallen.

Reisekosten für Aufsichtspersonen von Kinder- und Jugendchören sind im unbedingt erforderlichen Ausmaß förderbar.