Newsletter abonnieren
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars während unserer Bürozeiten (Mo.- Fr. 09:00 bis 12:00 und Mo. - Do. von 13:00 bis 16:00) unter 0512 588801 weiter!Richtlinien für Basissubventionen. HIER KLICKENHäufig gestellte Fragen: FAQ´s
Bitte übermitteln Sie uns bis spätestens 28. Februar 2026 die Mitgliederstatistik 2025, da ansonsten das Subventionsansuchen mit Ende der Einreichfrist zurückgestellt, und nicht nach Einreichdatum gelistet wird!
Für Chöre mit Login-Daten: Bitte aktualisieren Sie alle Daten im Login-Chordatenblatt für die Mitgliederstatistik.Für Chöre ohne Login-Daten: Mitgliederstatistik 2025 ONLINE: Das Subventionsansuchen wird nach Ausfüllen/Aktualisieren der Mitgliederstatistik und Bezahlen des Mitgliedbeitrages weiterbearbeitet!
Bitte zahlen Sie uns bis spätestens 28. Februar 2026 den Mitgliedsbeitrag 2025 ein, da ansonsten das Subventionsansuchen mit Ende der Einreichfrist zurückgestellt, und nicht nach Einreichdatum gelistet wird.NEUER IBAN: AT72 2050 3033 0298 8625 Verwendungszweck: MB25 und Name des ChoresDas Subventionsansuchen wird nach Ausfüllen/Aktualisieren der Mitgliederstatistik und Bezahlen des Mitgliedbeitrages weiterbearbeitet.
Die vom Chorverband Tirol dem Chor zugesagte Subvention kann erst ausgezahlt werden, wenn der Verwendungsnachweis für das Projekt und eine vollständig ausgefüllte Mitgliederstatistik des Vorjahres dem Chorverband Tirol vorliegen. Ebenso ist der Nachweis zu erbringen, dass die Sponsoren Land Tirol/Chorverband Tirol/Stadt Innsbruck in den Aussendungen und Drucksachen verwendet wurde (Logos abrufbar unter https://www.chorverband.tirol/downloads).Vom Chor sind dem Chorverband Tirol die Rechnungen für das abgeschlossene Projekt als Verwendungsnachweise zu übermitteln. Die Rechnungen müssen auf den Chor ausgestellt sein. Rechnungen und Zahlungsnachweise aus dem Vorjahr können nicht anerkannt werden.Erst nach Vorlage der Rechnungsunterlagen und Zahlungsnachweise kann die Subvention vom Chorverband Tirol bis zu zugesagten Höhe – gemäß den vorgelegten Rechnungsunterlagen - ausbezahlt werden.Jedoch steht es dem Chor frei, die Auszahlung eines Vorschusses auf die Subvention - bis 50% der zugesagten Subventionssumme - nach erfolgter Subventionszusage bereits vor Abschluss des Projektes zu verlangen.Sollte der Verwendungsnachweis (samt Rechnungen und Zahlungsnachweisen) nicht bis 31.12. erbracht werden können, so kann die für das Projekt zugesagte Subvention nicht ausbezahlt werden. Allenfalls ausbezahlte Kostenvorschüsse sind zurückzuzahlen.HINWEIS DER STADT INNSBRUCK:In Kenntnis der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (beziehbar im Amt Finanzverwaltung und Wirtschaft / Referat Subventionswesen oder unter www.innsbruck.gv.at/subventionsordnung) verpflichte ich mich, diese Subventionsordnung anzuerkennen und einzuhalten.Für die Bearbeitung dieses Subventionsansuchens werden auch die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet. Die Richtigkeit der angegebenen Daten wird in elektronischen Registern (Melderegister, Vereinsregister) überprüft (§ 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz) und bei Bedarf an Dritte (an Organe des Bundes, des Landes und an andere mit der Förderung desselben Gegenstandes befasste Stellen) übergeben.Ich bin berechtigt das Subventionsansuchen jederzeit schriftlich zu widerrufen, doch wird mit dem Widerruf das Erlöschen des Subventionsansuchens bewirkt. Die Verwendung der Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten erfolgt bei negativer Entscheidung für 3 Jahre und bei positiver Entscheidung für 7 Jahre. Durch Pseudonymisierung können die Daten des Subventionsansuchens für statistische Zwecke verwendet werden.Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (Art 15 DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Richtigstellung oder Löschung (Art 16 und Art 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung (Art 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art 21 DSGVO).Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragteunter datenschutz@innsbruck.gv.at. zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8, 1080 Wien, dsb@dsb.at, www.dsb.gv.at).Ich stimme zu, dass der Name des Förderempfängers/In veröffentlicht wird, wenn die Kriterien für die Veröffentlichung, nach der Subventionsordnung erfüllt werden. In Kenntnis der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck (beziehbar im Kulturamt oder unter www.innsbruck.gv.at/subventionsordnung) verpflichte ich mich, diese Subventionsordnung anzuerkennen und einzuhalten. Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck lt. Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2021 Die Richtlinien sind auf der Homepage des Chorverband Tirol nachzulesen.