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Musikprogramme sind die Grundlage für die Tantiemenabrechnung an die aufgeführten Autoren, Komponisten und Musikverleger. Eine korrekte und vollständige Programmausfertigung ist daher unbedingt erforderlich. Die Urheber und Verleger danken für die Kooperation. Alle aufgeführten Werke, auch tantiemenfreie, sind zu melden. Bei allen Werken ist ein allfälliger Bearbeiter (Arrangeur), anzuführen. (Bitte in jeder Zeile ein Werk - die nächste Zeile erscheint automatisch bei ausfüllen der vorhergehenden)