Allgemeine Geschäftsbedingungen des Chorverband Tirol
Allgemeines
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Fortbildungen, Seminare, Workshops, Events...) des Chorverband Tirol.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungsordnungen des Veranstalters einzuhalten.
Anmeldung
(1) Der Chorverband Tirol behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern.
(2) Anmeldungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind erst dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt worden sind (= Vertragsabschluss). Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin davon verständigt.
(3) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, Anmeldungen werden grundsätzlich schriftlich (E-Mail, Web-Formulare) entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich. In Ausnahmefällen werden telefonische Anmeldungen akzeptiert, insofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin zusichert, den Datenschutzrichtlinien des Chorverband Tirol zuzustimmen. Die telefonische Anmeldung, sowie die datenschutzrechtliche Zustimmung wird vom Chorverband Tirol schriftlich festgehalten.
(4) Wer eine dritte Person zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er/sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abgeben darf.
(5) Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu, laufend über neue Veranstaltungen auch außerhalb der Newsletteraussendungen informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per e-mail an sekretariat@chorverband.tirol ) widerrufen werden.
(6) Erfolgt die Anmeldung telefonisch, per E-Mail oder Webformular, und ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin Konsument/in im Sinne des KSchG, so steht ihm/ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Kunde kann daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung, auch per E-Mail (sekretariat@chorverband.tirol), von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
Teilnahmebeitrag/Kursgebühr
(1) Der Teilnahmebeitrag/die Kursgebühr für die jeweilige Veranstaltung ist unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Nach Zahlungseingang ist das Anmeldeprocedere abgeschlossen.
(2) Die Preise werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da der Chorverband Tirol gemäß § 2 Abs. 5 Ziffer 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht als Unternehmer gilt.
Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnahmebeitrag/die Kursgebühr ist vor Veranstaltungsbeginn mittels Banküberweisung abzugs- und spesenfrei zu entrichten.
(2) der Chorverband Tirol behält sich vor, angemeldete Personen, deren Teilnahmebeitrag nicht vor Durchführung der Veranstaltung eingegangen ist, von der Teilnahme auszuschließen.
Stornierung
(1) Stornierungen werden nur schriftlich, auch als E-Mail akzeptiert.
(2) Bei einer Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ab 4 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn stellt der Chorverband Tirol eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrages/der Kursgebühr in Rechnung.
(3) Bei einer Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn ist die gesamte Kursgebühr zu bezahlen.
(4) Für die Berechnung der Stornokosten ist das Datum des Einlangens der Stornomeldung beim Chorverband Tirol maßgeblich. Die Beweislast für die rechtzeitige Übermittlung der Stornierung liegt bei den Teilnehmern/Teilnehmerinnen. Für die Berechnung und Vorschreibung der Stornokosten ist der Grund der Absage unerheblich.
Änderung der Veranstaltungen, Absage der Veranstaltung
(1) Aufgrund von langfristigen Planungen und unvorhersehbaren Zwischenfällen behält sich der Chorverband Tirol das Recht vor, in Ausnahmenfällen den Ort, den Termin, die Beginnzeiten, das Programm sowie die Referenten/Referentinnen für Veranstaltungen zu ändern und den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ein Ersatzangebot zur Verfügung zu stellen, womit die Teilnehmer/Teilnehmerinnen ausdrücklich einverstanden sind. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden davon in geeigneter Weise verständigt. Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Seminarveranstaltungen, insbesondere aufgrund der Verhinderung von Vortragenden, wird der/die allenfalls bereits entrichtete Teilnahmebeitrag/ Kursgebühr rückerstattet.
(2) Der Chorverband Tirol behält sich ebenso das Recht vor, aus organisatorischen Gründen (z.B.: mangelnde Teilnehmer/innenanzahl) eine Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden rechtzeitig über die Absage per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Den Chorverband Tirol trifft keine Haftung, sofern die Teilnehmer/Teilnehmerinnen auf diese Art und Weise nicht rechtzeitig informiert werden können. Bei Absage einer Veranstaltung wird der/die bereits entrichtete Teilnahmebeitrag/Kursgebühr rücküberwiesen. Darüberhinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden ausgeschlossen.
Haftung
(1) Es besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände im Rahmen der Veranstaltung.
(2) Den Chorverband Tirol trifft keine Haftung, sämtliche von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen im Rahmen der Anmeldung bzw. Online-Anmeldung angeführte bzw. übermittelte Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
Ausschluss
(1) Der Chorverband Tirol behält sich vor, Teilnehmer/Teilnehmerinnen bei Vorliegen wesentlicher Gründe (destruktives Handeln, Gefährdung anderer Teilnehmer/Teilnehmerinnen, massive Störung und insbesondere Beeinträchtigung der Veranstaltungen, …) mit sofortiger Wirkung von der laufenden und für zukünftige Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmebetrages/der Kursgebühr der Veranstaltung.
Unterlagen
(1) Die den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind z.T. urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Urheber/innen kopiert, weitergeleitet oder gewerblich genutzt werden.
(2) Ebenso sind Aufzeichnungen mittels akustischer und/oder visueller Aufzeichnungsgeräte im Rahmen von Veranstaltungen ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung des Chorverband Tirol unzulässig.
(3) Die Unterlagen sind nur zur internen, persönlichen Verwendung vorgesehen, nur in Verbindung mit der Nutzung von Online-Angeboten und / oder Teilnahme an Präsenzveranstaltungen vollständig und können davon keinesfalls losgelöst betrachtet werden. Von den Vortragenden wird dem Veranstalter gegenüber gewährleistet, dass auch die Nutzungsrechte am zur Verfügung gestellten Material bestehen. Die Vortragenden verpflichten sich, in den Unterlagen auch die entsprechenden Quellenangaben zum Bildmaterial vollständig anzuführen.
Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmer/Teinehmerinnen werden ausschließlich zum Zwecke der Administration, Teilnehmer/innenbetreuung und Teilnehmer/innenformation verwendet. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen erteilen ihre Zustimmung, dass der Chorverband Tirol die aufgrund des Vertrages kundenspezifischen Daten für innerbetriebliche Zwecke elektronisch verarbeiten darf.
Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen stimmen mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung ihrer Daten zu diesen Zwecken wie auch der Übermittlung von E-Mails und ähnlicher Kommunikationsmittel zu Informationszwecken sowie facheinschlägiger Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildungen in angemessenem Umgang zu, sofern sich die Teilnehmer/Teilnehmerinnen nicht ausdrücklich schriftlich dagegen aussprechen.
(2) Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Chorverband Tirol das gesamte im Rahmen von verbandseigenen Veranstaltungen, Events, Konzerten und sonstigen Fortbildungen angefertigte Bildmaterial – auch bei Erkennbarkeit der Person – zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit nützen, publizieren und veröffentlichen kann. Dies umfasst u.a. die Veröffentlichung im Magazin „Chor Tirol“, digitalen Medien, Social Media Kanälen (wie insbesondere Facebook, Youtube, Instagram) sowie zur Werbung für derartige Publikationen darf.
Gerichtsstand
(1) Österreichisches Recht gilt als vereinbart unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Vertragssprache ist Deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 2025