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Subventionsansuchen Land Tirol 2023!

Beim Ausfüllen des Subventionsansuchens werden die nötigen Daten der Reihe nach abgefragt.
Allgemeine Angaben | Subventionierendes Projekt und Datum | Ausgaben-Einnahmen | Erhaltene Subventionen | Teilnahme an Chorverband Veranstaltungen

Wichtig:
- Für das Hochladen von Kostenvoranschlägen, Angeboten, Belegen, Beschreibungen etc., können Sie folgende Dateitypen verwenden: jpg, jepg, pdf, doc, xls, ppt
- Ausgaben für Speisen und Getränke sind NICHT förderbar

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars während unserer Bürozeiten (Mo.- Fr. 09:00 bis 12:00 und Mo. - Do. von 13:00 bis 16:00) unter 0512 588801 weiter.


Förderungswürdig sind:

  • Anschaffungskosten (Chorkleidung, Einrichtung, etc...)
  • Messen/Veranstaltungen
    Konzerte nicht kommerzieller Art
  • Konzertreisen Inland
    Konzertreisen Ausland im Interesse des Landes Tirol
  • Chorreisen u.a. zum Zweck der Ausbildung
    Teilnahme an Wettbewerben
  • Herstellung von Tonträgern
    und Musikvideos
Allgemeine Angaben über den Chor

Allgemeine Angaben 

Titel
Für Rückfragen
Bankname
Girokonto  - KEIN Sparbuch

Zu subventionierende Projekte
Titel des Projektes (Projektbezeichnung)
Für jedes Projekt bitte EIN eigenes Formular ausfüllen!

Kostenaufstellung (Ausgaben)

Kostenaufstellung (Ausgaben)-bitte bei den Kostenfeldern nur Zahlen eingeben!

Konzerthonorar Chorleitung bei Zusammenführung von Chor mit Instrumentalisten pro Konzert
Honorare Instrumentalisten/innen (müssen auch chorbegleitend mitwirken)
Anzahl der Instrumentalisten/innen
Honorare Gesangssolisten/innen
Anzahl der Solistinnen/Solisten
Honorare Kompositionen

Kauf/Leihe von Instrumenten und Zubehör
Kauf  oder Verleihkosten Notenmaterial

Raummiete (Konzertsaal)/ Technik und Beleuchtung
Einrichtungskosten Probelokal mit musikalischem Bezug (Notenpult, Notenschrank,etc.)
Trachten/Chorkleidung (Reparatur, Neuanschaffung)
Verleih technisches Equipment

Ausbildungs- und Workshopkosten (außerhalb der Chorverband Tirol Fortbildungsveranstaltungen)

Aufnahmekosten / Studiotechnik

Fahrtkosten (Massenbeförderungsmittel, Bus) zu Konzerten, Ausbildungsveranstaltungen oder Workshops
Nächtigungskosten in Zusammenhang mit Konzerten, Workshops und Ausbildungsveranstaltungen
(außerhalb der Chorverband Tirol Fortbildungsveranstaltungen)
Anzahl der Personen
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Anzahl der Nächtigungen
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Werbekosten (Drucksorten, Plakate, Flyer,...)
Gebühren: AKM,...
Sonstiges

Bitte laden Sie hier Kostenvoranschläge, Angebote, Belege, Beschreibungen, etc. hoch. Pro Button nur eine Datei! Dateitypen: jpg, jpeg, pdf, doc, xls, ppt
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50 MB Limit.
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Finanzierungsplan

Finanzierungsplan (Einnahmen)

Subvention Gemeinde (bekannt oder geschätzt)
Subvention Stadt (bekannt oder geschätzt)
Subvention Kirche (bekannt oder geschätzt)
Subventionen anderer Körperschaften öffentlichen Rechts

Zustimmung
Subventionshinweis
 Subventionsantrag:

Es wird gebeten, die Höhe der einzelnen förderbaren Ausgabenpositionen im Subventionsantrag möglichst korrekt anzugeben und dazu auch – soweit möglich - Kostenvoranschläge vorzulegen. Ebenso wird gebeten, pro Projekt einen eigenen Subventionsantrag zu stellen, wobei mehrere Veranstaltungen/Konzerte, die bei einem Projekt durchgeführt werden, als ein Projekt gelten.
Ausgaben für Speisen und Getränke sind nicht förderbare Ausgabenpositionen.
Die vom Chorverband Tirol ausgeschüttete Landessubvention dient gemäß den Richtlinien der Kulturförderung des Landes Tirol nur zur teilweisen Unterstützung hinsichtlich des Projektes und ist die Subventionsbeitrag mit 30% limitiert (§ 5 Abs 2 RL zur Förderung der Kultur/Musik). Es soll darauf geachtet   werden, dass   auch   die   Gemeinden   sich  an   Subventionen   für   Projekte beteiligen.


 Subventionszusage und Auszahlung der Subvention durch den Chorverband Tirol:

Die vom Chorverband Tirol dem Chor zugesagte Subvention des Landes Tirol kann erst ausgezahlt werden, wenn der Verwendungsnachweis für das Projekt und eine vollständig ausgefüllte Mitgliederstatistik des Vorjahres dem Chorverband Tirol vorliegen. Ebenso ist der Nachweis zu erbringen, dass die Sponsoren Land Tirol/Chorverband Tirol/Stadt Innsbruck in den Aussendungen und Drucksachen verwendet wurde (Logos abrufbar unter https://www.chorverband.tirol/downloads).

Vom Chor sind dem Chorverband Tirol die Rechnungen für das abgeschlossene Projekt als Verwendungsnachweise zu übermitteln. Die Rechnungen müssen auf den Chor ausgestellt sein. Rechnungen und Zahlungsnachweise aus dem Vorjahr können nicht anerkannt werden.
Erst nach Vorlage der Rechnungsunterlagen und Zahlungsnachweise kann die Subvention vom Chorverband Tirol bis zu zugesagten Höhe – gemäß den vorgelegten Rechnungsunterlagen - ausbezahlt werden.
Jedoch steht es dem Chor frei, die Auszahlung eines Vorschusses auf die Subvention - bis 50% der zugesagten Subventionssumme - nach erfolgter Subventionszusage bereits vor Abschluss des Projektes zu verlangen.
Sollte der Verwendungsnachweis (samt Rechnungen und Zahlungsnachweisen) nicht bis 31.12. erbracht werden können, so kann die für das Projekt zugesagte Subvention nicht ausbezahlt werden. Allenfalls ausbezahlte Kostenvorschüsse sind zurückzuzahlen.

Gemäß § 2 Tiroler Kulturförderungsgesetz LGBl 31/2010 idgF gelten bei der Subventionsvergabe die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Gemäß § 7 Abs 5 lit c Tiroler Kulturförderungsgesetz LGBl 31/2010 idgF ist ein allenfalls ausgezahlter Subventionsvorschuss bzw. Subventionsbetrag zurückzuerstatten,
-- wenn dieser nicht widmungsgemäß verwendet wurde oder kein Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung erbracht wurde
-- wenn die Subvention auf Grund unrichtiger Angaben erlangt wurde
-- wenn das geförderte Vorhaben nicht durchgeführt wurde.
 
Gemäß § 5 Abs 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung der Kultur in Tirol dürfen Subventionen weder abgetreten noch verpfändet werden.
Gemäß § 5 Abs 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung der Kultur inTirol ist der Subventionsnehmer verpflichtet der Verwendung personenbezogener Daten iSd § 14 Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010 zuzustimmen.
Gemäß § 5 Abs 5 der Richtlinie der Landesregierung dürfen Förderungsmittel nicht zur Bildung von Rücklagen verwendet werden.

Datenschutzhinweis

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung des Subventionsansuchens und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht weiter.
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Bitte tragen Sie hier das Wort  Subvention  ein!
Stellungnahme des Finanzteams! BITTE NICHT AUSFÜLLEN!